Bundesverfassungsgericht: Journalisten dürfen geleakte Daten nutzen Juni 16, 2022 | Golem.de | Allgemein Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus. (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Internet)